Nach Schulabschluss, Lehrabschlussprüfungen und den letzten Zeugnissen bricht für die meisten Jugendlichen ein neuer Lebensabschnitt an. Der Drang nach Unabhängigkeit wird immer größer. Die erste eigene Wohnung, das erste eigene Auto, der erste fixe Job - Das alles ist in naher Zukunft umsetzbar. Mit diesem Schritt ins Erwachsenwerden fällt allerdings oftmals plötzlich eines weg: Die Mitversicherung bei den Eltern im Rahmen der Privathaftpflicht-/Rechtsschutz- bzw. privaten Familienunfallversicherung. Es gibt bei den diversen Versicherungsunternehmen oft keine einheitlichen Kriterien, wann die Mitversicherung erlischt. Oft spielen das Alter des Kindes, der gemeinsame Wohnsitz oder die Schul- beziehungsweise Berufsausbildung eine Rolle. Folgend findet ihr einige Punkte und Hinweise, wie dies bei der „Niederösterreichische Versicherung AG“ geregelt ist.
Eckdaten zur Privathaftpflicht:
- Versichert sind hierbei die Befriedigung gerechtfertigter Forderungen bzgl. Sach-/Personenschäden an außenstehenden Dritten, welche im Privat- bzw. Freizeitbereich passieren.
- Des Weiteren übernimmt die Privathaftpflicht auch eine Abwehrfunktion bei ungerechtfertigten bzw. überhöhten Forderungen.
- Minderjährige Kinder, die sich außerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu Studienzwecken oder zur Berufsausbildung befinden, gelten als mitversichert.
- Weiters gelten unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (auch während des Präsenz- bzw. Zivildienstes), als mitversichert.
Eckdaten zur Rechtsschutzversicherung:
- Unterstützt Kunden dabei, Rechtsansprüche gegen Dritte durchzusetzen.
- Mitversichert gelten unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (auch während des ordentlichen Grundwehrdienstes bzw. Ersatzdienstes).
Eckdaten zur Unfallversicherung:
- Sorgt für finanzielle Entschädigung nach einem Unfall im Privat- bzw. Berufsbereich.
- Mitversicherung der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. sofern Familienbeihilfe gewährt wird, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Mitversichert gelten weiters unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (auch während des Präsenz- bzw. Zivildienstes)
- Wenn die Mitversicherung entfällt, sollten sich die Jugendlichen zeitnah um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. Zumindest die Bereiche Privathaftpflicht, Rechtsschutz und Unfallversicherung sollten abgedeckt sein. Die Niederösterreichische Versicherung bietet hierfür ein eigenes Jugendprodukt mit dem Namen „StartPlus“ an, anhand diesem der gewünschte Schutz beantragt werden kann. Sehr empfehlenswert, wenn man die erste eigene Wohnung bezieht, ist die Haushaltsversicherung. Diese deckt zu geringen Prämien u.a. Feuer-, Leitungswasser- oder auch Einbruch-/Diebstahlschäden ab. Zusätzlich ist auch die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung inkludiert. Vor allem in Studien WGs sollte darauf geachtet werden, dass jeder Mitbewohner als mitversicherte Person in der Privathaftpflicht angegeben wird. Ohne separates Anführen wäre lediglich der Versicherungsnehmer versichert. Auf Wunsch kann der Vertrag auch mit zusätzlichen Erweiterungen ausgestattet werden, beispielsweise kann zusätzlich zur Haushaltsversicherung auch der Miete-Rechtsschutz berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte und fachliche Rückfragen steht Ihnen gerne Hannes Bühringer aus dem NV-Partnervertrieb zur Verfügung.
Hannes Bühringer
hannes.buehringer@nv.at
0664/801096574
Hinweis: Der Artikel wurde sorgfältig erstellt, jedoch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Zweck dieses Beitrages ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen und in der Polizze dokumentiert. Alle Angaben des Artikels somit ohne Gewähr.