Sex 2.0

Sex 2.0

Das Internet bietet uns unzählige Möglichkeiten und Vorteile. Es lauern aber auch Gefahren im World Wide Web. Auf einige Phänomene im Zusammenhang mit Sexualität wollen wir euch hier aufmerksam machen.

„I was made for loving you!“ – das Internet

Spätestens seit die sozialen Medien ihren Siegeszug im Internet angetreten haben, ist die schönste Nebenbeschäftigung der Welt nicht mehr nur rein emotional und physisch, sondern zu einem guten Stück auch digital geworden.
Pornos sind im Netz schon länger ein Thema, aber mit dem Smartphone sind in den letzten Jahren noch einige neue Phänomene wie Sexting oder vermehrt Grooming dazugekommen.
Wir wollen euch im Folgenden nicht nur verraten, was sich hinter diesen und anderen Begriffen verbirgt, sondern euch auch kurz darüber aufklären wie ihr damit am besten umgeht, wie es rechtlich aussieht und wohin ihr euch wenden könnt, solltet ihr einmal in eine der virtuellen Sexfallen tappen!

Pornographie

Was Pornographie ist, ist wohl allgemein bekannt. Laut Duden ist es die „sprachliche, bildliche Darstellung sexueller Akte unter einseitiger Betonung des genitalen Bereichs und unter Ausklammerung der psychischen und partnerschaftlichen Aspekte der Sexualität“.

Pornographie ist bis zum 18. Geburtstag auf jeden Fall verboten!
Geregelt wird der Umgang mit Pornographie im Pornographiegesetz und in den Jugend(schutz)gesetzen der Bundesländer. Laut dem Pornographiegesetz ist es verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren pornographisches Material anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Gemäß den Jugend(schutz)gesetzen der Bundesländer ist es aber auch darüber hinaus verboten, Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren Pornografie zugänglich zu machen – daher gilt die allgemeine Altersgrenze von 18 Jahren.
Im NÖ Jugendgesetz gelten zudem Aufenthaltsverbote für Jugendliche in Räumlichkeiten und Lokalen, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird oder pornographische Darbietungen ausgeführt werden, wie insbesondere in Peepshows, Videoclubs, Swingerclubs und Nachtlokalen. In den Jugend(schutz)gesetzen der anderen Bundesländer gibt es entsprechend ähnliche Vorschriften.
Außerdem könnt ihr mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wenn ihr pornographisches Material anderen Minderjährigen zugänglich macht, also herzeigt, weitergebt oder verschickt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bilder oder Videos handelt.

Zudem ist es gut zu wissen, dass Pornos meist Bilder vom Liebesspiel fernab der Realität zeichnen. Die Szenen sind oft maßlos übertrieben: Sexualität wird vereinfacht und plakativ dargestellt. Darsteller werden auf ihre sexuelle Funktion und damit oft auf bloße Sexualobjekte reduziert. Man vergisst allzu leicht, dass es sich dabei um Schauspieler:innen handelt, die nach Drehbuch vorgehen. Die Vorstellung von Frauen, die immer wollen, Männern, die immer können und der häufig übertrieben dargestellte Sex entsprechen nicht der Wirklichkeit! Auch das verzerrte Körperbild in Pornos vermittelt einen falschen Eindruck. Dank gezieltem Casting von Darstellern mit gewissem Aussehen, Schönheitsoperationen, getricksten Perspektiven oder auch Attrappen wird in Pornos ein einseitiges Schönheitsideal geschaffen. Nur die wenigsten Menschen sehen in Wirklichkeit so aus.

Pornos können erregen und aufklären, aber eben auch verunsichern oder verwirren. Wenn ihr in einem Porno Dinge sehen solltet, die ihr nicht versteht oder euch gar Angst machen, dann könnt ihr euch zum Beispiel unter 147 oder online an Rat auf Draht wenden:

http://www.rataufdraht.at/themenubersicht/sexualitat/pornografie-vs-realitat-443

Das Betrachten von Pornos kann - wie beim Konsum von Medien generell – auch zur Sucht werden. Wer auffallend viel Zeit mit dem Ansehen von Pornos verbringt, läuft Gefahr den Kontakt zur Realität zu verlieren und in eine Sucht zu verfallen. Leiden vielleicht sogar Beruf, Schule und/oder Privatleben darunter, sollten die Alarmglocken läuten!
Mehr zum Thema Pornografie, möglichen Auswirkungen von Pornokonsum, Pornosucht und Hilfestellungen findet ihr beispielsweise bei Feel OK:

www.feel-ok.at/de_AT/jugendliche/themen/liebe_sexualitaet/themen/pornografie/infos/pornografie_erotik.cfm

…und bei der Fachstelle für Suchtprävention & Sexualpädagogik:

www.fachstelle.at

Zu guter Letzt unterstützt "Safer Internet" Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien – dazu gehören auch Infos und Tipps rund um das Thema Internet & Sexualität:

https://www.saferinternet.at/

Sexting

„Sexting“ ist ein zusammengesetztes Wort aus „Sex“ und „Texting“. Man versteht darunter das Versenden von erotischen Nacktaufnahmen per Internet und Handy, was auch unter Jugendlichen immer populärer wird.

Rechtlich gilt das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos von Minderjährigen grundsätzlich jedoch als Kinderpornografie und ist illegal! Die Jurist:innen nennen das „pornographische Darstellung Minderjähriger“. Verboten ist sowohl die Herstellung, als auch die Zugänglichmachung, der bloße Besitz und der absichtliche Zugriff auf solche Darstellungen. Eine pornographische Darstellung Minderjähriger liegt insbesondere dann vor, wenn geschlechtliche Handlungen gezeigt werden, an denen Minderjährige beteiligt sind, der bloße Eindruck solcher Handlungen vermittelt wird (z.B. durch Fotomontage) oder wenn „reißerisch verzerrte, auf die Abbildung selbst reduzierte und von anderen Umständen losgelöste“ Aufnahmen der Genitalien gezeigt werden. Mit der letzten, relativ komplizierten Beschreibung soll sichergestellt werden, dass nicht schon vollkommen harmlose Fotos, die beispielsweise Eltern von ihren nackten Kindern im Badeurlaub anfertigen, als Kinderpornographie gelten. Umgelegt auf das Sexting bedeutet das, dass eben nicht jedes einfache Nacktbild von Minderjährigen gleich als Kinderpornographie gilt, sehr wohl aber z.B. ein Foto von einem erigierten Penis oder von Mädchen, die mit gespreizten Beinen ihre Vagina präsentieren. Zur Erinnerung: Ab 14 Jahren ist man strafmündig. Dieses Gesetz gilt also grundsätzlich auch für Jugendliche selbst!

Wer also schon 14 Jahre alt ist und von anderen Minderjährigen ohne Erlaubnis der Betroffenen derartige Aufnahmen herstellt, an Dritte weiter gibt, bloß besitzt oder einfach nur darauf zugreift (beispielsweise online), macht sich strafbar!
Wollt ihr als Jugendliche erotische Nacktaufnahmen von euch und/oder anderen Jugendlichen aufnehmen bzw. besitzen, so geht das nur, wenn alle Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind, mit den Aufnahmen einverstanden sind und die Aufnahmen nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Versendet oder weitergeleitet werden dürfen diese Aufnahmen nur an diejenigen, die auf den Aufnahmen zu sehen sind. An jemand Anderen dürfen solche pornographischen Aufnahmen nur weitergeleitet werden, wenn man ausschließlich alleine darauf zu sehen ist und man die Aufnahme selbst erstellt hat. Doch auch hier gilt: der/die Empfänger:in darf die Aufnahmen nicht an andere Personen weiterleiten!

Hierzu ein paar Beispiele: Ein Pärchen, bei dem beide Partner 16 Jahre alt sind, darf sich beim Sex filmen und sich das Video gegenseitig schicken. Keiner der beiden darf das Video aber an einen Dritten weitergeben! Anders verhält es sich beispielsweise mit einem erotischen Foto einer 17-Jährigen, auf dem sie allein zu sehen ist und das sie von sich selbst aufgenommen hat: Das Mädchen darf das Foto schicken wem sie will, der Empfänger darf es aber nicht an Dritte weiterleiten.

Es hat vielleicht etwas Erregendes, sich gegenseitig erotische Aufnahmen zu „sexten“. Aber egal, ob es Aufnahmen von einem selbst oder von anderen sind, die man auf dem Handy oder sonst wo gespeichert hat und vielleicht weiterschicken möchte – unabhängig von den Strafbestimmungen und den gesetzlichen Altersgrenzen können solche Aufnahmen immer leicht in die falschen Hände geraten und den Betroffenen gleich oder auch erst einige Zeit später sehr unangenehm werden. Überlegt euch daher gut, ob ihr überhaupt erotische Aufnahmen machen wollt und wem ihr sie gegebenenfalls weiterleitet, auch wenn sie im konkreten Fall nicht illegal sind. Welche negativen Folgen unüberlegte erotische Aufnahmen haben können, zeigen die nächsten beiden Themen:

(Cyber)Grooming

Unter Grooming versteht man den Versuch der Kontaktaufnahme mit Minderjährigen durch Erwachsene. So versuchen die Täter:innen im Internet ein freundschaftliches Verhältnis aufzubauen, mit dem Ziel, in weiterer Folge sexuelle Belästigungen oder Missbrauchshandlungen an ihrem Opfer zu begehen. Manchen Täter:innen geht es auch darum, Nacktfotos oder erotische Videos von Jugendlichen zu bekommen. Oft geben sie sich dabei auch als Gleichaltrige aus. Grooming ist im Strafgesetzbuch unter dem Titel „Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen“ verboten!

Um euch im Internet vor (Cyber)grooming zu schützen, seid am besten kritisch dabei, wer euch was erzählt und überlegt euch gut, mit wem ihr Kontakt aufnehmen wollt. Seid ihr unsicher, wer am anderen Bildschirmende sitzt, dann bittet die betreffende Person ein Bild von sich zu schicken, auf dem sie beispielsweise einen von euch bestimmten Hashtag auf einem Blatt Papier (z.B. #dasbinich) oder Ähnliches in die Kamera hält. So könnt ihr sicherstellen, dass die Person wirklich existiert.
Wenn dir bei einem Internetkontakt etwas zu verdächtig wird, dann brich den Kontakt ab. Niemand darf dich zu etwas zwingen! Die Täter:innen nutzen die Anonymität des Internets, aber auch du hast einen Vorteil: nämlich, dass du mit einem Klick die Verbindung beenden kannst! Sobald dir jemand im Internet zu nahe tritt oder dir gar Angst macht, erzähl einer Vertrauensperson (wie deinen Eltern) davon oder ruf bei Rat auf Draht unter 147 an! Online gibt es ebenfalls Tipps zur Erkennung und zum Umgang mit Grooming:

Rat auf Draht

http://www.rataufdraht.at/themenubersicht/handy-internet/cyber-grooming

BMI (Innenministerium) Kriminalprävention

Präventionstipps für Grooming & Cyber-Grooming.

www.bundeskriminalamt.at/Internet_kennen/files/Grooming.pdf

BMI (Innenministerium) Meldestelle

Meldestelle des Bundeskriminalamts für Kinderpornografie und Sextourismus.

https://www.bundeskriminalamt.at/start.aspx

Sextortion

Auch hier handelt es sich wieder um ein zusammengesetztes Wort: Diesmal aus „Sex“ und „Extortion“, was auf Englisch "Erpressung" bedeutet. Bei „Sextortion“ handelt es sich um eine Form des Online-Betrugs, bei dem User:nnen per Videochat (z.B. via Skype) durch den/die Täter:in dazu aufgefordert werden, sich nackt zu zeigen und/oder sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die dabei heimlich angefertigten Aufzeichnungen werden in der Folge dazu verwendet, Geld von den Opfern zu erpressen, indem die Täter:innen damit drohen diese zu veröffentlichen oder beispielsweise an den/die Arbeitgeber:in oder die Familie zu senden.

Sextortion kann den Tatbestand der Nötigung und/oder gefährlichen Drohung erfüllen und ist ebenfalls strafbar!

Laut Safer Internet lässt sich Sextortion am besten folgendermaßen erkennen bzw. vermeiden:

  • Seid skeptisch, besonders wenn wildfremde Personen mit euch offensiv zu flirten beginnen.
  • Ein wichtiges Alarmsignal ist es auch, wenn neue Online-Bekanntschaften rasch auf Skype etc. wechseln wollen.
  • Wenn es im Video-Chat allzu schnell „zur Sache“ geht, seid besonders vorsichtig und brecht die Unterhaltung am besten ab.
  • Deckt eure Webcam ab, solange ihr nicht sicher seid, dass ihr eurem Gegenüber vertrauen können.
  • Denkt daran, alles was ihr vor der Webcam macht, kann euer Gegenüber aufzeichnen.
  • Wählt sichere Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken.

Solltet ihr dennoch einmal in die Sextortion Falle tappen und  mit der Veröffentlichung einer Aufnahme, auf denen ihr nackt seid oder gar sexuelle Handlungen tätigt, bedroht werden: Geht nicht auf die Forderungen ein und zahlt kein Geld! Sichert Beweise, macht Screenshots und sichert den Chat-Verlauf oder den Email-Verkehr. Droht dem Erpresser mit einer Anzeige, in etwa so:

„Die Herstellung und Verbreitung von kinderpornographischen Material ist nach §207a StGB strafbar. Eine Anzeige bei der Polizei wird erstattet.“

Brecht danach umgehend den Kontakt ab, blockiert den Kontakt und meldet das Profil gegebenenfalls beim Plattformbetreiber. Wendet euch an eine Vertrauensperson oder kontaktiert Rat auf Draht unter 147. Die meisten Videos und Fotos werden nicht veröffentlicht, auch wenn kein Lösegeld bezahlt wurde. Eine Anzeige bei der Polizei ist sicher nicht verkehrt und kann hilfreich sein! Falls Fotos oder Videos von euch im Internet auftauchen sollten, könnt ihr euch auch an den Internet Ombudsmann wenden. Er unterstützt euch bei der Entfernung:

http://www.ombudsmann.at/

Mehr Infos zum Thema Sextortion findet ihr bei Safer Internet:

https://www.saferinternet.at/internet-betrug/

https://www.saferinternet.at/fileadmin/categorized/Materialien/Entscheidungsbaum_Sextortion.pdf

https://www.saferinternet.at/presse-detail/sextortion-auch-in-oesterreich-immer-mehr-betroffene/

Cybermobbing

Seit 2016 kann man für Mobbing im digitalen Bereich angezeigt und verurteilt werden. Es drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Cyber-Mobbing begeht, wer einen anderen z.B. per E-Mail, über soziale Netzwerke, SMS, Anrufe oder sonstige Wege der digitalen Kommunikation (wie beispielsweise WhatsApp) über einen längeren Zeitraum hinweg belästigt. Es kann aber auch sein, dass man sich durch eine einzelne Handlung strafbar macht – z.B. wenn ein Video einer anderen Person mit peinlichem Inhalt ins Netz gestellt wird und dort für längere Zeit verfügbar ist.

Außerdem muss die Handlung des/er Täter:in geeignet sein, jemanden in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. D.h. es kommt nicht darauf an, ob das Mobbing-Opfer tatsächlich schwer belastet ist und sich beispielsweise vor lauter Scham über ein von ihm/ihr auf Facebook gepostetes Foto nicht mehr in die Schule traut. Es genügt, wenn das Posting objektiv betrachtet das Potenzial hat, die Lebensführung des Betroffenen in unzumutbarer Art und Weise zu beeinträchtigen.

Des Weiteren muss es sich bei der Tat um eine Ehrverletzung handeln (wie z.B. Bilder, Videos oder Bemerkungen im Zusammenhang mit Gewalt, Alkohol, Sexualität, Nacktheit…) oder Bereiche des höchstpersönlichen Lebens betreffen (z.B. Äußerungen über politische oder religiöse Einstellung, Liebesleben, Familie…) und eine größere Anzahl von Menschen erreichen (ab ca. 10 Personen).


Linkliste

Noch nicht genug? Um mehr über die einzelnen Themen zu erfahren oder um Tipps zu bekommen, wie man sich richtig verhält, wenn man selbst einmal zum Opfer wird oder einfach online über etwas Verdächtiges stolpert, haben wir die hilfreichsten Links für euch noch einmal übersichtlich zusammengestellt:

Rat auf Draht: Sexualität

Das erste Mal, körperliche Veränderungen, Verhütung, usw…hier findest du Antworten auf all deine Fragen und bekommst Tipps, wie du bei Cybermobbing, Sextorsion, Grooming, Sexting usw. aktiv werden kannst. Egal ob du selbst betroffen bist oder anderen helfen willst! Falls dir reine Infos zu wenig sind, kannst du auch jederzeit telefonische Beratung unter der Nummer 147 in Anspruch nehmen!

http://www.rataufdraht.at/themenubersicht/sexualitat

Make It Safe 2.0

Das Peer Projekt von ECPAT, der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung, gibt dir einen Überblick über die Themenbereiche Cybermobbing, Sexting & Grooming.

Safer Internet

Saferinternet.at unterstützt vor allem Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien – dazu gehören auch Infos und Tipps rund um das Thema Internet & Sexualität.

https://www.saferinternet.at/

Internet Ombudsmann

Der Internet Ombudsmann hilft bei der Entfernung unerwünschter Online-Inhalte.

http://www.ombudsmann.at/

BMI (Innenministerium)  Kriminalprävention

Präventionstipps für Grooming & Cyber-Grooming.

https://www.bundeskriminalamt.at/Internet_kennen/files/Grooming.pdf

BMI (Innenministerium)  Meldestelle

Meldestelle des Bundeskriminalamts für Kinderpornografie und Sextourismus.

https://bundeskriminalamt.at/meldestellen

Stopline

Die anonyme Meldestelle für kinderpornografische Inhalte im Internet hat es sich zum Ziel gesetzt, schnell und unbürokratisch illegale Inhalte, die von Österreich aus ins Internet gestellt werden, wieder aus dem Internet entfernen zu lassen.

http://www.stopline.at

Friendly Screens

Auf diesem Youtube Channel gibt es nützliche Videotipps & Aufklärungsvideos zu den Themen Sexting, Grooming & Cyberbullying.

https://www.youtube.com/user/FriendlyScreens/playlists

Mobbing – Schluss damit!

Die Website ist ein kostenloses online-Angebot für Mädchen und Jungen, die Erfahrungen mit Mobbing/ Cybermobbing gemacht haben – als Opfer, Täter:in oder Zuschauer:in. Das Angebot ist komplett anonym und kostenlos zu nutzen.

http://mobbing-schluss-damit.de/cybermobbing

Fachstelle Abteilung Suchtprävention NÖ

Ob Beratung, Vorbeugung oder Therapie. Alle Bereiche zum Thema Sucht werden von der Fachstelle abgedeckt.

www.fachstelle.at

Feel OK

Genuss oder schon Sucht? Wo stehst du? Mit den Tests auf der Website erfährst du, ob dein Konsum bedenklich ist, oder du noch auf der sicheren Seite unterwegs bist.

http://www.feel-ok.at/de_AT/jugendliche/jugendliche-konsum-sucht.cfm


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