AusBildung bis 18

Wer mehr kann ist besser dran!

Das Ausbildungspflichtgesetz schließt direkt an die Schulpflicht an und heißt einfach erklärt, dass du nach deinen 9 Pflichtschuljahren eine mindestens 2-jährige Ausbildung anhängen musst.

 

Hier die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst:

Ab wann? Ab Sommer 2017.
Für wen? Für alle, deren Schulpflicht 2017 geendet hat. Danach für alle unter 18 Jahre, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und in Ö wohnen.
Warum? Für bessere Berufschancen!
Was musst du machen? Eine Ausbildung an deine Pflichtschulzeit anhängen.
Was passiert, wenn du nicht weitermachst? Mithilfe von Jugendcoaching machst du einen Zukunfts- und Perspektivenplan. Außerdem wird dir geholfen, eine passende Ausbildung zu finden.
Gibt es Strafen? Eltern müssen sich bei einer Koordinierungsstelle melden, wenn ihr Kind mehr als 4 Monate ohne Ausbildung ist. Bestraft wird nur dann, wenn Eltern jede Kontaktaufnahme & Unterstützung verweigert haben.
Mehr Infos? www.ausbildungbis18.at

Gerüchteküche

Rund um die AusBildung bis 18 ranken sich schon etliche Legenden! Für uns Grund genug die hartnäckigsten Gerüchte auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen! Los geht's!

Die Ausbildungspflicht muss ich in einer Schule absolvieren!
Falsch. Du kannst nicht nur eine weiterführende Schule besuchen, sondern auch eine Lehre machen oder an anderen Bildungs- oder Ausbildungsangeboten teilnehmen (Beispiele dazu findest du hier: www.ausbildungbis18.at > Konkrete Angebote).

Meine Ausbildung muss bis zu meinen 18. Geburtstag dauern!
Falsch. Es geht darum, nach der Pflichtschulzeit eine weitere Ausbildung zu machen, damit du für deine Zukunft bessere Jobchancen hast. Wenn du eine 2-jährige mittlere Schule besuchst, oder eine 3-jährige Lehre machst, bist du bei deinem Abschluss zwar (in den meisten Fällen) noch nicht 18 Jahre alt, hast die Ausbildungspflicht aber trotzdem erfüllt.

Es gibt Zeiten, in denen die Ausbildungspflicht aussetzt!
Richtig. In einem Jahr ist es ok, dass du 4 Monate lang nicht in einer Ausbildung bist – meistens ist das die Zeit von Ferien oder Freiräumen zwischen Kursen. Auch in den Wartezeiten auf den Beginn einer Ausbildung besteht keine Ausbildungspflicht.

Die Ausbildungspflicht ist eine Verlängerung der Schulpflicht!
Falsch. Die Ausbildungspflicht ist keine Verlängerung der Schulpflicht. Der größte Unterschied zwischen den beiden ist, dass du während der Schulpflicht 9 Jahre lang in die Schule gehst. Bei der Ausbildungspflicht hast du neben der Schule auch noch andere Möglichkeiten (z.B. Lehre), es geht nur darum, dass du eine weiterführende Ausbildung an deine Pflichtschulzeit anhängst.

Falls du die Ausbildungspflicht nicht erfüllst, müssen deine Eltern mit einer Strafe rechnen!
Richtig. Sobald du 4 Monate ohne Ausbildung bist, du und deine Eltern nicht mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten und ihr euch auch nach mehreren Kontaktversuchen nicht meldet, kann es zu einer Anzeige und Geldstrafen kommen.


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