Jetzt knallt's!
Für viele gehört es bei Veranstaltungen zum guten Ton, speziell zu Silvester ist es meist überhaupt nicht wegzudenken: Feuerwerk!
Kracher, Böller, Raketen und alles andere, das knallt, brennt, pfeift und schön anzusehende Muster aus Feuer in den Himmel malt, kann ein Event effektvoll abrunden und speziell das Jahresende zu Silvester merklich aufregender ausklingen lassen als es ohne Feuerwerk der Fall wäre.
Gleichzeitig gibt es aber gerade zum Jahreswechsel in diesem Zusammenhang viele Feuerwehreinsätze, weil sich Raketen verirren oder Kracher eben nicht nur laut knallen, sondern auch Gegenstände beschädigen oder ebenfalls anzünden - ob beabsichtigt oder unabsichtlich sei dahingestellt. Ganz zu schweigen von den vielen schweren Verletzungen, die sich Leute an Händen, Armen und im Gesicht zuziehen, entweder weil sie Feuerwerk nicht richtig handhaben oder weil die Pyrotechnik nicht richtig funktioniert und zu früh, zu spät oder zu heftig zündet. Sogar der eine oder andere Todesfall ist auf Pyrotechnik oder auf die unachtsame Handhabung damit zurückzuführen.
Damit ihr den Überblick behaltet, worauf es bei Feuerwerk und Krachern ankommt, was erlaubt ist, was verboten ist und wir ihr möglichst sicher mit Pyrotechnik umgeht, haben wir uns die rechtlichen Bestimmungen dazu angesehen und im Folgenden die wichtigsten Infos und Tipps für euch zusammengefasst.
Bereit? Drei, zwei, eins ... Zündung!
Das Pyrotechnikgesetz, Kategorien & Altersgrenzen
In Österreich regelt das Pyrotechnikgesetz Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände, Sätze und das Schießen von Böllern (“Kracher”).
Es unterteilt alle pyrotechnischen Gegenstände in vier Gruppen und weiters in eine bestimmte Kategorie, je nachdem, ob von dem jeweiligen Gegenstand keine, nur eine geringe bis mittlere oder eine große Gefahr ausgeht. Diese Gruppen und Kategorien gibt es:
Für jede Kategorie gibt es bestimmte Altersgrenzen und andere Bedingungen, unter denen die pyrotechnischen Gegenstände jeweils besessen, verwendet, überlassen und in Verkehr gebracht werden dürfen.
Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 besitzen und verwenden. Dazu gehören unter anderem: Knallbonbons, Knatterartikel, Blitztabletten, Fontänen, Bodenfeuerwirbel, Wunderkerzen, Scherzzündhölzer, Partyknaller, Schlangen, Knallziehbänder, Tischfeuerwerke, Knallerbsen, Wunderkerzen, Bienen, Hummeln und Knallbonbons. Diese dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden!
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen zusätzlich auch Feuerwerkskörper der Kategorie F2, sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S1 besitzen und verwenden. Dazu gehören beispielsweise: Steigende Kronen, Knallkörper, Knallfrösche, Blitzknallkörper, Batterien, Pyrodrifter, Sprungräder, Feuertöpfe, Raketen, Römische Lichter, Feuerwerksrohre, Baby-Raketen und Bodenfeuerwerke wie Vulkane oder Feuerräder, Rauch-, Bengal- und Schellackpulver. Pyrotechnik der Kategorien F2 und S1 darf ebenfalls nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden. Außerdem dürfen Gegenstände dieser Kategorien nicht innerhalb des Ortsgebiets, in geschlossenen Räumen oder in der Nähe zu größeren Menschenansammlungen gezündet werden!
Alle anderen Kategorien sind erst ab 18 Jahren erlaubt, die Kategorien T1 und P1 ohne weitere Voraussetzungen, F3 zusätzlich nur nach erfolgter Bewilligung und die Kategorien F4, T2, P2 und S2 ebenfalls nur nach erfolgter Bewilligung und darüber hinaus nur nach Nachweis einer entsprechenden Fachkenntnis bzw. Sachkunde (entweder durch Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang oder durch eine Gewerbeberechtigung).
Kategorie | Altersgrenze | Fachkenntnis bzw. Sachkunde | Bewilligung |
F1 | Ab 12 Jahren | ||
F2 | Ab 16 Jahren | ||
F3 | Ab 18 Jahren | X | |
F4 | Ab 18 Jahren | X | X |
T1 | Ab 18 Jahren | ||
T2 | Ab 18 Jahren | X | X |
P1 | Ab 18 Jahren | ||
P2 | Ab 18 Jahren | X | X |
S1 | Ab 16 Jahren | ||
S2 | Ab 18 Jahren | X | X |
Böller, die einen sogenannten Blitzknallsatz enthalten, auch bekannt als “Schweizer Kracher” oder “Piraten”, sind seit 2016 generell in Österreich verboten!
Kennzeichnungen
Pyrotechnische Gegenstände dürfen in Österreich nur dann verkauft, besessen und verwendet werden, wenn sie unter anderem folgende Kennzeichnungen aufweisen:
Pyrotechnische Gegenstände, die diese Kennzeichnungen nicht oder nicht vollständig aufweisen, sind generell in Österreich verboten und dürfen gar nicht verwendet oder auch nur besessen werden!
Sei daher auch besonders vorsichtig, wenn du vor hast Feuerwerksartikel im Ausland zu besorgen und nach Österreich mitzubringen! Viele der ausländischen
Am richtigen Ort zünden
Unabhängig von Kategorie und Ortsgebiet - in der Nähe von Kirchen und anderen Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Pflege- oder Erholungsheime, Tierheime und Tiergärten (Zoos), Örtlichkeiten von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen oder Anlagen (Tankstellen!) und immer in der Nähe von größeren Menschenansammlungen (auch bei Demonstrationen oder bei Sportveranstaltungen) dürfen gar keine Pyros gezündet werden!
Abgesehen davon gilt: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen sowohl im privaten Bereich (z.B. im eigenen Garten), als auch im öffentlichen Raum gezündet werden. Alle anderen Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen dürfen ganz allgemein nicht im Ortsgebiet ohne Weiteres verwendet werden.
Feuer frei – aber wie?
Angenommen du hast dir nun erlaubtes Feuerwerk in der für dich richtigen Kategorie besorgt und auch schon einen Ort gefunden, an dem du es erlaubterweise zünden darfst. Das ist aber noch nicht alles, was es zu beachten gibt! Hier haben wir noch ein paar Tipps, die für eine sichere Handhabung wichtig sind:
Polizei und Strafen
Du verstößt gegen das Pyrotechnikgesetz und begehst eine Verwaltungsstrafe, wenn:
Dafür drohen jeweils eine Geldstrafe bis zu 3.600, - Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen (nur für Erwachsene ab 18 Jahren; Jugendliche ab 16 Jahren maximal zwei Wochen, unter 16Jährige bekommen keine Freiheitsstrafe).
Herstellern, Importeuren und Händlern, die gegen ihre Sorgfaltspflichten im Pyrotechnikgesetz verstoßen, drohen sogar Geldstrafen bis zu 10.000, - Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen.
Bei entsprechendem Verdacht, dass du gegen das Pyrotechnikgesetz verstoßen hast, darf die Polizei deine Identität feststellen, deine Kleidung und Taschen durchsuchen und dir gegebenenfalls verbotene pyrotechnische Gegenstände wegnehmen und sicherstellen.
Mehr Infos rund um die Themen Polizei, Strafen und Kontrollen findest du übrigens in unserer Infobroschüre “Recht Hast!”.
Weiterführende Links:
Pyrotechnikgesetz in der tagesaktuellen Fassung im österreichischen Rechtsinformationssystem:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006629
Infos zu Pyrotechnik auf Jugend & Recht
http://jugendundrecht.at/pyrotechnik/
Infos zur Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen auf der Website des Finanzministeriums:
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise/einfuhrverbote-einfuhrbeschr%C3%A4nkungen/pyrotechnische-gegenstaende.html
JUGEND:INFO NÖ
Kremsergasse 2
3100 St. Pölten
JUGEND:INFO NÖ SÜD
Singergasse 6-8
2700 Wiener Neustadt
T: +43 2742 245 65 (St.Pölten)
T: +43 650 49 58 999 (Wiener Neustadt)
info@jugendinfo-noe.at
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