Grundwehr & Zivildienst

Grundwehrdienst oder doch Zivildienst?
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht Wehrpflicht. Du hast verschiedene Möglichkeiten dieser Pflicht nachzukommen. Grundwehrdienst, Zivildienst oder vielleicht doch ein Auslandsdienst? Wir helfen dir bei deiner Entscheidung und bei allen Unklarheiten.

Was da auf dich zukommt, welche Möglichkeiten dir offen stehen und wann du dafür das erste Mal kontaktiert wirst, erfährst du hier.

Informationen zu Möglichkeiten beim Bundesheer mit Videos oder auch einem virtuellen Kasernenrundgang findest du auf www.bundesheer.at.

Informationen zum Zivildienst mit allen wichtigen Details findest du bei der Zivildienstserviceagentur unter www.zivildienst.gv.at

Stellung (= Musterung)
Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag per eingeschriebenem Brief die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung.

Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind eine Strafanzeige und eine damit verbundene Geldstrafe die Konsequenz.

Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen wie Seh-, Hör und Bluttest, einen sportlichen Belastungstest sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt. Wenn du irgendwelche ärztlichen Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese unbedingt zur Stellung mit.

Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung.

Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Es gibt drei Möglichkeiten:

  • „Tauglich“: Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten.
  • „Vorübergehend untauglich“: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird.
  • „Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.

Verantwortlich für die Stellung ist die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes. Für Niederösterreich  ist die Stellungskommission Niederösterreich zuständig:

Stellungskommission Niederösterreich
Schießstattring 8 - 10
3100 St. Pölten
Amtsstunden: Mo-Do 08:00-14:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
Tel.: +43(0)50201 - 30 41110                                     
Fax: +43(0)50201 - 30 17241                                     
Mail: bundesheer.n@bmlvs.gv.at
Web: www.bundesheer.at

Stellungsort: ST. PÖLTEN, Heßstraße 17 - neben Kommandogebäude Feldmarschall Heß

Mehr Infos zur Stellung findest du hier.


Aufschub und Befreiung
Ein Aufschub bzw. auch eine befristete Befreiung von der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehrdienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung/Berufsvorbereitung hast, oder wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.


Grundwehrdienst
Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Dieser wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst.

Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.  Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.

Frühzeitiges Einrücken
Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person bei der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission abgeben. Diese Formulare findest du auf der Website des Bundesheeres.

Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Als Frau kannst du dich freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesheeres.

Finanzielle Leistungen während des Grundwehrdienstes
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell Euro 321,22 pro Monat.
Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne sowie auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilskarte und du kannst eine Wohnkostenbeihilfe beantragen.
Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.


Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Du kannst den Zivildienst statt dem Grundwehrdienst machen.
Wenn du bei der Musterung tauglich bist, kannst du innerhalb von sechs Monaten bis spätestens 3 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgeben.
Alle notwendigen Formulare findest du auf der Website www.zivildienst.gv.at. Das ausgefüllte Formular kannst du bei der Stellungskommission einreichen oder bereits bei der Stellung abgeben.

Der Bescheid für die Zuweisung zu einer Einsatzstelle wird sechs Monate bis sechs Wochen vor Dienstantritt von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) zugestellt.

Der Zivildienst dauert 9 Monate, du hast Anspruch auf 2 Wochen Urlaub.

TIPP: Möchtest du deinen Zivildienst in einer bestimmten Einrichtung machen, suche dir rechtzeitig (1 Jahr vorher) eine Stelle und lass dich von dieser anfordern. Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen. Wähle im Platzangebot.

Widerruf der Zivildiensterklärung
Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen.

Finanzielle Leistungen während des Zivildienstes
Die Geldleistung beträgt Euro 536,10 pro Monat.
Du erhältst zusätzlich Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder eine Mischform aus beidem.
Wie beim Grundwehrdienst ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Du hast Anspruch auf die ÖBB-Vorteilscard und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen.

Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.zivildienst.gv.at.


Freiwilligendienste im In- und Ausland als Zivildienst
Du hast auch die Möglichkeit einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst zu leisten. Du kannst zwischen einem Auslandsdienst (10 Monate) oder Entwicklungshilfedienst (2 Jahre) wählen.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

INLAND:

  • Freiwilliges Sozialjahr (min. 10 Monate)
    Kontakt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
    E-Mail: anton.hoerting@sozialministerium.at
    Homepage: www.freiwilligenweb.atwww.fsj.at
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr (min. 10 Monate)
    Kontakt: Jugend-Umwelt-Plattform JUMP
    Spittelauer Lände 5, 1090 Wien
    Tel: 01/31304-2015
    E-Mail: office@jugendumwelt.at
    Homepage: www.jugendumwelt.at

AUSLAND:

Nicht jede Organisation kann einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland anbieten, sondern nur solche, die dafür vom Sozialministerium zugelassen sind. Eine Liste aller als Träger anerkannter Organisationen findest du im Freiwilligenweb in der Navigation unter "Sonderformen".

  • Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (min. 10 Monate)
    Kontakt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik Mag. Wolfgang Gschliffner Tel: 01/711 00-866 398
    E-Mail: wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
    Homepage: www.freiwilligenweb.at
  • Entwicklungshilfedienst (2 Jahre) 

Nähere Informationen zum Auslandsdienst und zum Entwicklungshilfedienst findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur.

Ablauf Freiwilligendienst als Zivildienst

  1. Wichtig ist, dass Du die Zivildiensterklärung nach der Stellung fristgerecht abgibst. (Den Freiwilligendienst kannst du bei Bedarf auch schon vor der Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen.)
  2. Teile der Zivildienstserviceagentur bitte ehestmöglich dein Interesse an einem Freiwilligendienst mit, am besten per E-Mail an info@zivildienst.gv.at. Bitte Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Informationen zum geplanten Dienst dazuschreiben. Welcher Dienst? Wo? Wann? Wenn du schon deine Zivildienstnummer bekommen hast, füge sie jedem Schreiben an die ZISA an.
  3. Du musst dann selbständig eine privatrechtliche Dienstvereinbarung mit einer anerkannten Trägerorganisation abschließen. Sende eine Kopie dieser Vereinbarung bitte ehestmöglich an info@zivildienst.gv.at, damit du nicht zum Zivildienst zugewiesen werden!
  4. Nach Ableistung des Freiwilligendienstes bekommst du ein Zertifikat von deiner Trägerorganisation. Sende eine Kopie dieses Abschlusszertifikats wieder an die Zivildienstserviceagentur (info@zivildienst.gv.at).
  5. Danach bekommst du von der ZISA eine Bestätigung, dass du nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wirst.

Unterstützungen für dich:

Grundwehrdienst
Für Grundwehrdiener gibt es während der Zeit beim Bundesheer einige Beihilfen und Förderungen, die sie in Anspruch nehmen können. Z.B. wird dir bei den Kosten für die eigene Wohnung unter die Arme gegriffen, die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden übernommen und auch bei Versicherungen werden Grundwehrdiener tatkräftig unterstützt.

Zivildienst
Während deines Zivildienstes verdienst du nicht die Welt, damit es dir trotzdem an nichts fehlt, gibt es einige Beihilfen, auf die du Anspruch hast. Bei der Zivildienstserviceagentur ZISA findest du alles wissenswerte zusammengefasst.


Kontakt

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JUGEND:INFO NÖ SÜD
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T: +43 2742 245 65 (St.Pölten)
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