Mobilität

Mobilität ist für Kinder und Jugendliche in jungen Jahren ein sehr wichtiger Begriff. Eigenständige Mobilität bringt man auch mit den Begriffen wie Erwachsen werden, Verantwortung tragen oder selbständig sein, in Verbindung. Sehr früh haben Kinder die Möglichkeit, ihren ersten Schritt ins Erwachsen werden zu setzen. Zuerst erfolgt der Fahrradführerschein, dann vielleicht der Mopedschein und schon bald auch der Führerschein? Wir haben einige Infos und Kontakte zusammengeschrieben, um dir auf deinem Weg mit Rat und Tat behilflich sein zu können.

 

 

 Ab wann darf man, welchen Führerschein machen bzw. ab wann darf ich was fahren?

Ab 15Ab 16Ab 17Ab 18Ab 21
MopedMit der Einverständniserklärung deiner ElternMit dem Mopedausweis
Motorradmit eingeschränkter Stärke (2 Jahre lang)A - Schein ohne Einschränkungen
AutoBeginn der "L17 Ausbildung" bereits mit 15-einhalbmit Erhalt des B - Führerscheins (L17 Ausbildung)B-Führerschein

Fahrradführerschein

Voraussetzungen

  • Vollendung des Lebensjahres des Kindes
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Die Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren zum Lenken eines Fahrrades im Straßenverkehr ohne Begleitperson.

Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr besteht eine Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.

Weitere Infos findest du unter:
oesterreich.gv.at

oder unter:
Radland

Mopedführerschein

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung (Mopedprüfung)
  • Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) am Übungsplatz
  • Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Lenken im öffentlichen Verkehr
  • Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor oder der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
  • ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM nach Vollendung des 20. Lebensjahr beantragt wird.

Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.

Mit der Ausbildung kann sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.

Der Führerscheinakt wird mit Foto und allen Unterlagen der Behörde übermittelt, die die Herstellung des Führerscheins veranlasst. Allerdings muss die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber dann das 15. Lebensjahr vollendet haben. Zu dem Zeitpunkt hat die Fahrschule oder der Autofahrerclub auch einen vorläufigen Führerschein auszustellen.

Genaue Details findest du unter folgenden Links:
oesterreich.gv.at
ÖAMTC
fahrschulsuche.at
meinschein.at


B – Führerschein

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 1/2 Jahre
  • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Ausbildungsfahrten durchführen
  • Ist kein Erziehungsberechtigter selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser:m benötigt
  • Ärztliches Gutachten

Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B" (B-Führerschein mit 17 Jahren – L17) gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Grundausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Grundausbildung kann die/der Führerscheinwerber:in einen Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen.

Weitere Infos bekommst du wieder unter:
fahrschulsuche.at
oesterreich.gv.at
ÖAMTC


Kontakt

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