Das liebe Taschengeld…oft ein kritischer Verhandlungspunkt zwischen Eltern und ihren Kindern! Neben dem eigentlichen Unterhalt ist das Thema für die meisten Jugendlichen wohl in Form von Taschengeld wichtig. Allerdings wissen die meisten nicht, wie es rechtlich um das Taschengeld bestellt ist: Haben junge Menschen überhaupt einen Anspruch auf Taschengeld? Und falls ja – wie viel Taschengeld steht einem zu?
Die Frage, ob Jugendliche einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld haben, lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten. Im Gesetz findet sich das Taschengeld nicht ausdrücklich. Daher gibt es zunächst Meinungen, die das Taschengeld als eine rein freiwillige Leistung der Eltern sehen. Eine andere Seite versteht das Taschengeld als Teil des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern und gesteht den Jugendlichen somit durchaus einen rechtlichen Anspruch darauf zu.
Unabhängig von diesem Meinungsstreit über die juristischen Grundlagen für die Gewährung Taschengeld ist selbige aber schon aus rein erzieherischen und praktischen Gründen zu befürworten. Erstens sollen junge Menschen schon möglichst früh einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld lernen, damit sie den Wert von Geld kennen lernen, wissen wie man sich verfügbares Geld einteilt und im späteren Leben bei finanziellen Fragen auch in der Lage sind, vernünftige Entscheidungen treffen zu können.
Das sehen laut einer Umfrage auch die meisten Österreicher:innen so: Rund 80 Prozent der Befragten finden, dass Kinder spätestens ab der Volksschule den Umgang mit Geld lernen sollten und dass Taschengeld dafür das ideale Mittel ist. Zweitens werden junge Menschen mit zunehmendem Alter immer unabhängiger und finden sich zusehends öfter in Situationen wieder, in denen sie ihre Konsumwünsche selbst erfüllen möchten. Dabei sind in erster Linie nicht außerordentlich große Wünsche gemeint, wie etwa das erste Moped mit 16 Jahren, die ohnehin die Eltern (mit)erfüllen müssten, sondern alltägliche Dinge wie ein Kinobesuch oder ähnlich kleine Konsumationen.
Insofern macht es durchaus Sinn, den Jugendlichen einen bestimmten Geldbetrag zur freien Verfügung zu überlassen. Und genau darin liegt auch die Haupteigenschaft von Taschengeld – die Jugendlichen dürfen selber entscheiden ob und wofür sie das Geld verwenden möchten, es darf also keine Vorherbestimmung oder Widmung durch die Eltern geben. Weiters sollte das Taschengeld kein Erziehungsmittel und soll nicht leistungsabhängig sein, in dem Sinn, dass es etwa bei schlechten schulischen Leistungen gekürzt wird. Umgekehrt ist es pädagogisch aber wieder sinnvoll, den Kindern und Jugendlichen die Chance zu geben, sich ihr Taschengeld durch Zusatzarbeiten (z.B. im Haushalt) aufbessern zu können. Auch sollte das Taschengeld nicht für Grundbedürfnisse aufgewendet werden. Soll sich das Kind selbst versorgen, so ist dafür zum Taschengeld ein zusätzlicher Betrag erforderlich (z.B. Essensgeld für notwendige Mahlzeiten).
Ist man sich erstmal darüber einig, dass Taschengeld überhaupt ausbezahlt wird, stellt sich unmittelbar danach die nächste, wichtige Frage: Wieviel Taschengeld steht einem zu? Dazu gibt es zwei Berechnungsmethoden. Zum einen gibt es die Prozentwertmethode, die die Ansprüche eines Kindes an die Lebensverhältnisse der Eltern anpasst und ihm je nach Alter (und damit einhergehend seiner Geschäftsfähigkeit) einen gewissen Prozentsatz vom Unterhaltsanspruch als Taschengeld zugesteht. Demnach gebühren
bis zum 7. Lebensjahr 1 Prozent
zwischen 7 und 14 Jahren 5 Prozent
zwischen 14 und 18 Jahren 10 Prozent
und ab 18 Jahren 15 Prozent
vom Unterhaltsanspruch als Taschengeld.
Die andere Variante empfiehlt bestimmte Beträge innerhalb eines gewissen Rahmens als altersabhängiges Taschengeld. So ergeben sich als Berechnungsformel für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 30 bis 50 Cent x den Lebensjahren als wöchtenliches Taschengeld, bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren 2,- bis 3,60 Euro x den Lebensjahren als monatliches Taschengeld.
Betrachtet man das Taschengeld als Teil des Unterhaltsanspruches, dann steht es grundsätzlich ebenfalls am Monatsersten im Voraus zu – wie bereits erwähnt jedoch mit der Ausnahme, dass es bei jüngeren Kindern bis ca. 12 Jahren sinnvoller ist, das Taschengeld wöchentlich auszubezahlen. Die Auszahlung sollte regelmäßig erfolgen, um den jungen Leuten neben dem eigentlichen Umgang mit Geld auch die Verbindlichkeit von Vereinbarungen als etwas Positives aufzuzeigen. Zu guter Letzt ist das Taschengeld als Teil des Unterhalts auch über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren rückforderbar.
JUGEND:INFO NÖ
Kremsergasse 2
3100 St. Pölten
JUGEND:INFO NÖ SÜD
Singergasse 6-8
2700 Wiener Neustadt
T: +43 2742 245 65 (St.Pölten)
T: +43 650 49 58 999 (Wiener Neustadt)
info@jugendinfo-noe.at
www.jugendinfo-noe.at
Reguläre Öffnungszeiten:
Info:Lokal St.Pölten
Montag bis Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
...und jederzeit nach Vereinbarung:
Telefon: +43 2742 245 65
Email: info@jugendinfo-noe.at
Info:Lokal Wiener Neustadt
Derzeit nur nach Vereinbarung:
Telefon: +43 650 49 58 999
Email: onur.yavuz@jugendinfo-noe.at
(Achtung: Die Öffnungszeiten können während Schulferien oder bei Veranstaltungen abweichen!)